1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer Mangelfreien Ware hat. Offensichtliche sichtbare Mängel sind sofort bei Anlieferung auf dem Lieferschein schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die später Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4. Wählt der Käufer nach Ziffer. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
5.a Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. unsachgemäßer Transport jeglicher Art, Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Geräusche mechanischer Teile (mit Teflon Spray zu beheben), Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse, Fußbodenheizung, Bügeleisen, Heizdecken, Heizkissen, Wärmflaschen, Verfärbungen durch Jeans-Stoffe, Druckstellen durch Gesäßtaschen, Kämme, Geldbeutel, Schlüssel, Handschalter/Fernbedienung (auf den Boden fallen lassen etc.) oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
Auch das „sich in den Sessel fallen lassen“, beansprucht die Mechanik des Sessels stark, die dabei Schaden nimmt. Sessel-Armlehnen stellen keine Sitzgelegenheit da. Das seitliche Auseinanderdrücken der Armlehnen, z.B. beim Aufstehen ohne die Aufstehhilfe zu benutzen, ist eine unsachgemäße Benutzung. Das zuvor genannte löst keinerlei Garantieleistung aus.
5.b Für materialbedingte Eigengerüche zum Beispiel: bei Leder, Kunstleder, Schaumstoff, Bezugsstoff aller Art übernehmen wir keinerlei Gewährleistung. Eine Wertminderung oder Wandelung sind ausgeschlossen. Faltenbildung, Wellenbildung des Bezugsstoffes, der Schaumstoffmaterialien, Stoff oder Lederbezuges sind warentypisch.
5.c Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden ( gleich welcher Art ), die durch Haustiere z.B. durch Krallen oder Schnäbel verursacht sind.
5.d Laut Rücksprache mit dem Arbeitsstuhlhersteller Medross wird auf Akkus und Akkuladegeräte keine Garantie gegeben.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung, die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
7. Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
8.Beim Kauf von gebrauchten Möbeln ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, sowie auch im Kundenauftrag verkaufter Möbel.