Möbelhandel Narjes

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Rufen Sie uns an: 02129 1287 | Schreiben Sie uns: info@narjes.de
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Ihr Spezialist für Aufstehsessel, Pflegesessel,

Rehasessel seit mehr als 60 Jahren

AGB

AGB § Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen !

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma :
Möbelhandel Narjes
Kaisersbusch 1
42781 Haan-Rheinland
Telefon : 02129-1287
E-Mail : info(et)@narjes.de

Für alle Leistungen und Verträge gelten ausschließlich nur unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen:

Aus Druck- und Schreibfehlern darf niemand Rechte herleiten. Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 1 Vertragsabschluss

1. Der Käufer ist an seine Bestellung drei Wochen gebunden, sobald er das ausgefüllte Bestellformular unterschrieben und unserem Verkäufer ausgehändigt oder zurück gesendet hat. Der Vertrag kommt mit den schriftlich niedergelegten Bedingungen zustande, wenn wir das Vertragsangebot nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich abgelehnt haben. Der Käufer verzichtet gemäß § 151 BGB auf unsere ausdrückliche an ihn gerichtete Abnahmeerklärung.

2. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.

3.Abweichend von Ziff. 2. kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
• der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
• der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder
• der Verkäufer eine Anzahlung auf den Kaufpreis annimmt.

§ 2 Preise und Zahlung

1. Die Preise sind Euro-Preise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie beinhalten weder die Kosten der Anlieferung, noch die Kosten von Montagen, sowie die Entsorgungskosten für die Verpackung. Der Kunde leistet eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Kaufpreises, da die Sessel, Sitzmöbel speziell, individuell und auf Wunsch des Kunden angefertigt und hergestellt werden. Verspätete Anzahlung führt zu verlängerter Lieferzeit. Erst nach Eingang der Anzahlung und Gutschrift auf unserem Konto wird der Sessel beim Herstellerwerk bestellt. Der Rest-Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung in bar zu zahlen. Andernfalls behalten wir uns vor, die Ware nicht auszuliefern.

2. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % des Kaufpreises für jeden vergangenen Tag zu berechnen. Mahnkosten werden mit € 20,00 Euro pro Mahnung zuzüglich Porto berechnet. Im Falle der gerichtlichen Beitreibung steht uns für die Vorbereitung des Mahnverfahrens oder der Klage eine Vergütung von € 50,00 Euro zu.

3. Bei Stellung eines Leihsessels bis zur Auslieferung des bei uns bestellten Sessels sind wir berechtigt eine Leihgebühr zu berechnen.

§ 3 Änderungsvorbehalt

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.

4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserung Abweichungen bei Holzoberflächen, Bezugsstoff, Leder in Struktur und Leder im Farbton bleiben vorbehalten.

5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z. B. Möbelbezugsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder-und Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

§ 4 Lieferung und Montage

1.Bei Anlieferung durch eine Möbel-Fach-Spedition besteht die Verpflichtung des Käufers der genauen Überprüfung der einzelnen Funktionen sowie die Überprüfung auf sichtbare Schäden (zum Beispiel Kratzer beim Bezugsstoff,Leder) der gelieferten Ware. Beanstandungen müssen sofort direkt auf dem Lieferschein/Frachtbrief der Spedition vermerkt werden. Eine spätere Mitteilung an uns von sichtbaren Schäden gleich welcher Art wird nicht anerkannt. Der Weg zum Standort der zuliefernden Ware muss frei zugänglich sein.

2.Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

§ 5 Lieferfrist

1.Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall Kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

2.Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle Kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.

3.Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1.(1)Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis im Eigentum des Verkäufers.
(2)Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

2.Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungprotokolls.

3.Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

§ 7 Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

§ 8 Abnahmeverzug

1.Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, sich tillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.

2.(1)Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. (2)Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

3.(1)Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 40 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(2)Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

§ 9 Rücktritt

1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt. Ziff. X.

§ 10 Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Bei Sonderbestellung, Sonderanfertigung jeglicher Art, ist eine Rücknahme oder ein Umtausch des Kaufgegenstandes grundsätzlich ausgeschlossen !

§ 11 Gewährleistung

1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer Mangelfreien Ware hat. Offensichtliche sichtbare Mängel sind sofort bei Anlieferung auf dem Lieferschein schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die später Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.

4. Wählt der Käufer nach Ziffer. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

5.a Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. unsachgemäßer Transport jeglicher Art, Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Geräusche mechanischer Teile (mit Teflon Spray zu beheben), Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse, Fußbodenheizung, Bügeleisen, Heizdecken, Heizkissen, Wärmflaschen, Verfärbungen durch Jeans-Stoffe, Druckstellen durch Gesäßtaschen, Kämme, Geldbeutel, Schlüssel, Handschalter/Fernbedienung (auf den Boden fallen lassen etc.) oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

Auch das „sich in den Sessel fallen lassen“, beansprucht die Mechanik des Sessels stark, die dabei Schaden nimmt. Sessel-Armlehnen stellen keine Sitzgelegenheit da. Das seitliche Auseinanderdrücken der Armlehnen, z.B. beim Aufstehen ohne die Aufstehhilfe zu benutzen, ist eine unsachgemäße Benutzung. Das zuvor genannte löst keinerlei Garantieleistung aus.

5.b Für materialbedingte Eigengerüche zum Beispiel: bei Leder, Kunstleder, Schaumstoff, Bezugsstoff aller Art übernehmen wir keinerlei Gewährleistung. Eine Wertminderung oder Wandelung sind ausgeschlossen. Faltenbildung, Wellenbildung des Bezugsstoffes, der Schaumstoffmaterialien, Stoff oder Lederbezuges sind warentypisch.

5.c Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden ( gleich welcher Art ), die durch Haustiere z.B. durch Krallen oder Schnäbel verursacht sind.

5.d Laut Rücksprache mit dem Arbeitsstuhlhersteller Medross wird auf Akkus und Akkuladegeräte keine Garantie gegeben.

6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung, die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.

7. Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.

8.Beim Kauf von gebrauchten Möbeln ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, sowie auch im Kundenauftrag verkaufter Möbel.

§ 12 Fernabsatzverträge

1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.

2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.

3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muß schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen

4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, Möbel ( Sitz-und Liegemöbel aller Art ), die nach Kundenspezifikation bestellt und angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind (z.B. Sessel wie alle Sondermaße in Sitzhöhe, Sitzbreite, Sitztiefe, Sonderausstattung, Optionen, Bezugsmaterialien : Stoffbezug oder Lederbezug ) oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.

5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer, zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 €, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Wichtig : Ware muß in der Originalverpackung, unbenutzt und ohne jegliche Gebrauchsspuren sein.

6. Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.

7. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.

§ 14 Datenschutzerklärung

Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes macht der Verkäufer darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Die Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich mit Daten, die für eine Belieferung direkt zum Hersteller vom Käufer notwendig sind.

Betrifft: Weiterverkauf von Möbel über private Verkaufsplattformen. Wer ohne unser schriftliches Einverständnis unsere Bankdaten, Rechnungen, Garantieerklärungen an Verkaufsplattformen oder Dritte weitergibt, wird ohne Mitteilung strafrechtlich verfolgt.

§ 15 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Unwirksame Klauseln sind so anzupassen und Lücken sind so auszufüllen, dass sie dem mit ihnen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

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Medizinischer Disclaimer / Haftungsausschluss

Sämtliche Inhalte auf dieser Seite narjes.de dienen der allgemeinen Information zu unseren Produkten und Dienstleistungen. Alle Informationen auf dieser Seite sind sorgfältig recherchiert, können jedoch in medizinischer Hinsicht keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit erheben.
Insbesondere sind sie in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte/Ärztinnen. Genauso wenig dürfen die hier angebotenen Informationen als Grundlage für eigenständige Diagnosen sowie Behandlungen oder Änderungen an einer bereits empfohlenen Behandlung dienen. Dies gilt insbesondere für die Informationen zu den einzelnen Krankheitsbildern und die Nutzung des Pflege- sowie Aufstehsessels.
Konsultieren Sie bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer Ihren behandelnden Arzt / behandelnde Ärztin.
Narjes Möbelhandel übernimmt keinerlei Haftung – weder direkt noch indirekt – für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise ergeben.