Haben Sie Fragen zu Ihrem Recht ?
Bei allgemeinen Rechtsfragen empfehlen wir die
Oëx Rechtsanwälte
in Bürogemeinschaft mit
Rechtsanwalt Peter Langenbach,
Fachanwalt für Medizinrecht
Friedrich-Ebert-Straße 59
42103 Wuppertal
Tel.: 0202-308646
Fax.: 0202-306786
kanzlei@ra-oex.de
www.rechtsanwalt-oex-wuppertal.de
Bei allen Rechtsfragen schwerpunktmäßig zu Medizinrecht und Sozialrecht empfehlen wir die
Fachanwältin
Frau Julia Hinkelmann
Weyersberger Straße 66
42655 Solingen
Telefon: 0212 22 44 39 22
Fax: 0212 22 44 39 11
www.ra-hinkelmann.com
Widerspruch und Klage gegen Ablehnungsbescheide (bei Reha-Pflege-Therapie-Sessel) der Krankenkasse oder Medizinischer Dienst.
Leitsatz:
Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind keine Pflegehilfsmittel
hier: elektrisch verstellbarer Sessel.
Orientierungssatz:
Die Krankenversicherung deckt nur den Sonderbedarf von Kranken und Behinderten ab.
Hingegen ist ein Gegenstand, mag er auch Kranken / und oder Behinderten in hohem Maße helfen, nicht als Hilfsmittel der Krankenversicherung zu gewähren, wenn er schon von seiner Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und / oder Behinderte gedacht ist.